FAQ zu den Online Film Trailern

Was ist im "Online-Film-Trailer" PAKET 1 alles enthalten?

Das Film-Paket 1 enthält 300 originelle, kurze und knackige online Film-Szenen aus teilweise preisgekrönten Independent-Filmen. Diese Filmausschnitte mit kurzen und peppigen Ansagen, Dialogen und Monologen kommen aus unterschiedlichsten Genres wie Action, Comedy, Thriller, Horror, Drama und einigen anderen Bereichen.

Du kannst sie für Dein eigenes Business zum Aufpeppen Deiner Videos und Webseiten oder für Deine privaten Profile zur Reichweitengenerierung in Social Media Kanälen verwenden.

Wird es in Zukunft noch weitere Filnszenen geben?

Laut Anbieter ist dies geplant und er ist diesbezüglich bereits mit vielen Filmschaffenden im Kontakt.

Wo können die Film-Szenen überall eingesetzt werden?

Du kannst sie auf allen sozialen Medien wie Facebook, YouTube, TikTok, LinkedIn, Twitter etc. soweit es deren Richtlinien erlaubt, einsetzen.
Natürlich auch zum Aufpeppen Deiner eigenen Videoproduktionen z.B als Kommentar-Schnipsel oder auf Deinen Webseiten. 
Sicher hast Du diese Art der Verwendung von Film-Ausschnitten und Film-Schnipseln bereits auf diversen Kanälen auf YouTube u.s.w. gesehen. 
Ob legal oder nicht, sei dahingestellt. Mit der Verwendung aus dem "Online-Film-Trailer" Paket ist die Verwendung selbstverständlich legal und mit ausgewiesener Lizenz.

Darf ich die erworbenen Filmausschnitte auch bearbeiten?

Ja, so gut wie alles darfst Du an den Film-Ausschnitten verändern. Jedoch sind Verfälschungen des Inhaltes und der Sprache, Texte und Monologe nicht erlaubt. Dazu zählen z. B. das die Untertitelung in andere Sprachen oder die Synchronisation nicht vom Originaltext des gesprochenen Textes abweichen darf.

Gibt es grundsätzlich untersagte Bearbeitungsschritte?

Ja, die gibt es - Du grundsätzlich die in den angebotenen Filmpaketen 1 und 2 die enthaltenen Copyrighthinweise und unsere integrierte Domain nicht aus den Ausschnitten entfernen! 

Eine Ausnahme besteht hierbei natürlich bei den zur Verfügung gestellten Werbemitteln und freigegebenen Werbetrailern, die ohne Branding ausgeliefert werden! 

Du darfst keine Musik unterlegen, zu der Du keine Rechte besitzt.

Du darfst, wie schon erwähnt, keine Untertitelungen oder Synchronisationen einarbeiten, die nicht dem Originaltext entsprechen oder ihn verfälschen.

Zudem ist die Verwendung aller Film-Szenen in Verbindung mit rechtswidrigen Inhalten grundsätzlich nicht erlaubt.

Gibt es ein Rückgaberecht bei "Online-Film-Trailer"?

Du erwirbst mit "Online-Film-Trailer" ein digitales Produkt, das Dir sofort nach Zahlungseingang zum Download freigeschalten wird. Damit ist ein Rückgaberecht verständlicherweise ausgeschlossen!


Zur Erklärung: Da es sich hier um ein digitales Produkt handelt, bei dem wir vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrages beginnen, ist ein Rückgaberecht nicht möglich. Dies wird vom Käufer auch AKTIV durch das Anhaken des Verzichtes auf das Widerrufsrecht bestätigt!


Bei "Online-Film-Trailer" ist die sofortige Auslieferung sämtlicher Produktinhalte ein Grund dafür, das es keine Widerrufsfrist gibt. Der andere Grund ist der, dass es sich um ein Lizenzprodukt handelt, welches mehrere Joint Venture Partner beinhaltet. Das bedeutet: Auch wir als Anbieter und die Produktionsfirma müssen Lizenzgebühren an diese Partner zahlen und müssen Verträge einhalten. Deshalb ist dieses Lizenzprodukt nur bei aktivem Widerrufsverzicht kaufbar.


Als Käufer stimmst Du dem mit anhaken der Klausel-


„Ich stimme zu und verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrages beginnen. Mir ist bekannt, dass ich dadurch bei Downloadprodukten und digitalen Inhalten mit Beginn der Ausführung des Vertrages und bei Dienstleistungen bei vollständiger Erfüllung des Vertrages mein Widerrufsrecht verliere.“ - uneingeschränkt zu.

Gibt es die Möglichkeit die Filme auch komplett ansehen zu können?

Selbstverständlich! Du kannst unabhängig vom jeweiligen Paket die kompletten Filme, die dem "Online-Film-Trailer" Paket beiliegen, komplett ansehen. Dazu erwirbst Du Dir ein Zuschauerticket. Im Moment sind darin 10 Filme enthalten, deren Ausschnitte auch in den 300 Film-Szenen eingebaut sind.

Im Film-Paket 2 ist ein Lizenzschlüssel für den Gratiszugang inbegriffen. Zudem bist Du als Besitzer des Film-Paketes 2 automatisch unser "Cross Selling-Partner" für das Zuseherticket! Das bedeutet, Du hast die Möglichkeit, zusätzlich zu Paket 1, dass Zuseherticket gegen 50 % Umsatzbeteiligung als Upsellerprodukt zu verkaufen.

Schließe ich mit "Online-Film-Trailer" ein Abo ab, oder sind die Lizenzen zeitlich begrenzt?

Zurzeit nicht! Die angebotenen Pakete und das Zuseherticket, wenn Du es extra kaufst, sind einmalige Zahlungen - keine Abos!

Solltest Du Dich für Ratenzahlung entschieden haben, werden natürlich mehrere Abbuchungen nötig. - Hast Du derzeit einmal ein Paket gekauft, gelten die Lizenzbedingungen zeitlich und räumlich uneingeschränkt! Es ist also für Dich möglich, auch noch in vielen Jahren von Deinem einmal erworbenen "Online-Film-Trailer" Paket zu profitieren!

Zukünftig ist ein Abo-Modell natürlich nicht ausgeschlossen! Dies hängt maßgeblich auch von den Entscheidungen unserer Join Venture Partnern ab.
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